Obstkisten für Mitarbeiter: Vorteile für Unternehmen und steuerliche Möglichkeiten

Frische Obstkiste mit verschiedenen Früchten für Mitarbeiter im Büro – Stasfruit Obstlieferservice

Frisches Obst am Arbeitsplatz ist eine einfache Möglichkeit, Mitarbeitern Wertschätzung zu zeigen und eine bewusste Ernährung im Berufsalltag zu unterstützen. Immer mehr Unternehmen setzen deshalb auf regelmäßige Obstlieferungen als attraktiven Mitarbeiter-Benefit.

Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Obstkisten für Mitarbeiter können unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerliche Vorteile bieten.

Frisches Obst als Mitarbeiter-Benefit

Ob im Büro, in der Verwaltung oder im Unternehmen mit mehreren Abteilungen – eine frische Obstkiste sorgt für Abwechslung im Arbeitsalltag.

Äpfel, Bananen, Birnen, Trauben und saisonale Früchte bieten eine praktische Alternative zu herkömmlichen Snacks.

Für Unternehmen ergeben sich gleich mehrere Vorteile:

  • Mitarbeiter wertschätzen: Kleine Aufmerksamkeiten können zu einer positiven Arbeitsatmosphäre beitragen.
  • Bewusste Ernährung fördern: Frisches Obst steht direkt am Arbeitsplatz zur Verfügung.
  • Mitarbeiterzufriedenheit unterstützen: Regelmäßige Obstlieferungen sind ein unkomplizierter zusätzlicher Benefit.
  • Zeit sparen: Der Einkauf und die Organisation der Obstversorgung entfallen.
  • Flexible Versorgung: Die Obstlieferungen lassen sich an den tatsächlichen Bedarf des Unternehmens anpassen.

Können Unternehmen Obstkisten steuerlich absetzen?

Ja. Werden Obstkisten aus betrieblichen Gründen für die Mitarbeiter bereitgestellt, können die Kosten grundsätzlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Dadurch können Unternehmen ihren steuerpflichtigen Gewinn reduzieren.

Auch für die Beschäftigten kann die Bereitstellung steuerlich vorteilhaft sein.

Nach R 19.6 Abs. 2 der Lohnsteuer-Richtlinien gehören Getränke und Genussmittel, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zum Verzehr im Betrieb kostenlos zur Verfügung stellen, grundsätzlich nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Dazu kann auch frisches Obst gehören, das Mitarbeitern gemeinschaftlich am Arbeitsplatz angeboten wird.

Entscheidend sind die konkreten Umstände der Bereitstellung. Eine individuelle steuerliche Beurteilung sollte bei Bedarf durch die Steuerberatung erfolgen.

Was ist mit der steuerlichen Förderung von 600 Euro pro Mitarbeiter?

Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können Arbeitgeber für bestimmte qualifizierte Gesundheitsmaßnahmen bis zu 600 Euro jährlich pro Mitarbeiter steuerfrei aufwenden.

Diese Förderung nach § 3 Nr. 34 EStG gilt allerdings nicht automatisch für gewöhnliche Obstkisten.

Für kostenloses Obst zum Verzehr am Arbeitsplatz ist in der Regel die steuerliche Einordnung als Aufmerksamkeit relevant.

Unternehmen können somit auch unabhängig von der 600-Euro-Regelung von einer steuerlich günstigen Behandlung ihrer Obstversorgung profitieren.

Stasfruit – Ihr zuverlässiger Obstlieferservice für Unternehmen

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Ob kleines Büro oder größeres Unternehmen – wir unterstützen Sie dabei, frisches Obst unkompliziert in Ihren Arbeitsalltag zu integrieren.

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Hinweis: Die steuerlichen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach den jeweiligen betrieblichen Voraussetzungen.

Stand: November 2026.

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